der jbt trading solutions GmbH · Stand: Juni 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der jbt trading solutions GmbH, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg (nachfolgend „jbt" oder „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern im Bereich des internationalen Handels, der Unternehmensberatung, der Zollabwicklung sowie der Transport- und Logistikdienstleistungen.
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen der jbt trading solutions GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn jbt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen jbt und dem Auftraggeber, auch wenn nicht erneut auf sie hingewiesen wird.
2.1 Angebote von jbt sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
2.3 Mündliche Abreden, Zusagen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch jbt.
2.4 Für Vertragsänderungen und Ergänzungen gilt das Schriftformerfordernis entsprechend. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.
3.1 Der Umfang der von jbt zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag. jbt erbringt insbesondere folgende Leistungen:
3.2 jbt ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen wird gesondert vergütet.
jbt erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die erbrachten Beratungsleistungen begründen keine Garantie für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
4.1 Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist jbt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Auslagen, Reisekosten, Zollgebühren, Frachten und sonstige Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehen, werden dem Auftraggeber nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten.
4.5 jbt ist berechtigt, für Aufträge mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 5.000,– eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jbt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Informationen, insbesondere für:
5.3 Verzögert sich die Auftragsausführung aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
6.1 jbt handelt bei der Zollabwicklung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich eine direkte Vertretung vereinbart wurde. Für die Richtigkeit der Zollanmeldung auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben haftet jbt nur bei eigenem Verschulden.
6.2 Der Auftraggeber ist alleinig verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, der Exportkontrolle sowie etwaiger Embargobestimmungen. Er versichert, dass die beauftragten Waren und Leistungen nicht gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen.
6.3 Entstehen jbt durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers Zollschulden, Bußgelder, Steuernachforderungen oder sonstige behördliche Maßnahmen, stellt der Auftraggeber jbt von diesen Ansprüchen vollständig frei.
6.4 Zolltarifliche Einreihungen und Ursprungsbestimmungen, die jbt auf Basis der Auftraggeberangaben vornimmt, sind unverbindliche Einschätzungen. Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) obliegt ausschließlich den zuständigen Zollbehörden.
7.1 Bei der Organisation von Transporten handelt jbt als Spediteur im Sinne der §§ 453 ff. HGB. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.
7.2 Liefer- und Laufzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Witterungsbedingungen oder sonstige nicht von jbt zu vertretende Umstände begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7.3 Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Ohne entsprechende Weisung besteht kein Versicherungsschutz durch jbt.
7.4 Schäden und Verluste an Transportgütern sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Warenempfang, schriftlich zu rügen. Spätere Rügen begründen keinen Anspruch gegen jbt.
8.1 jbt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet jbt nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Drittschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
8.5 Für Verluste oder Beschädigungen bei Transportleistungen gelten die Haftungsgrenzen der CMR, des HGB, der ADSp sowie anderer anwendbarer zwingender Vorschriften.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gegenüber jbt anzuzeigen. Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
9.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisangaben, technische Informationen, Konzepte sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.
9.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
9.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.
10.1 Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und vollständiger Bezahlung.
10.2 Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichende Laufzeiten vereinbart wurden.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11.1 Geltendes Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des Internationalen Privatrechts, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
11.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
11.5 Übertragung: Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus einem mit jbt geschlossenen Vertrag ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von jbt nicht auf Dritte übertragen.
Kontakt bei Fragen zu diesen AGB:
jbt trading solutions GmbH · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg
E-Mail: jbttrading@jbcgermany.net · Tel.: +49 (0)40 656 94 816